Als zertifizierte Immobiliensachverständige ermittle ich den WERT Ihrer Liegenschaft. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Auswahl und Einholung der erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen und die Ortsbesichtigung sind Grundlagen einer fundierten Wertermittlung.

Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie?
“Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
§ 194 Baugesetzbuch
Die Ermittlung des Verkehrswerts (Bodenwert, Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert) erfolgt gemäß der aktuellen ImmoWertV 2021. Die Immobilienbewertung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der ich mit großer Sorgfalt nachgehe. Neutralität und Objektivität ist eines der obersten Gebote. Kungelei und Vorabpreisabsprachen werden nicht vorgenommen! Durch die DEKRA Zertifizierung werden von mir als Gutachterin hohe Qualitätsstandards eingehalten, so dass Sie Ihre Immobilie “in guten Händen” wissen.
Der Umfang der gutachterlichen Stellungnahme und des Auftrages erfolgt aber Vorab. Nach Absprache erstelle ich zur Dokumentation der Wertermittlung ein (Voll-)Gutachten oder ein sogenanntes Kurzgutachten, welches die Berechnung zur Verkehrswertermittlung darstellt.
Kurzgutachten gutachterliche Stellungnahme | Vollgutachten gem. § 194 BauGB |
– für Ein- /Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Eigentumswohnungen ohne Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte – schneller – preisgünstiger – Für Beteiligte, die die Immobilie schon kennen und nur die Wertermittlung benötigen Für wen ist das Kurzgutachten ausreichend? Auf ausführliche Beschreibungen und Fotodokumentation wird verzichtet. Der Wertermittlung steht im Vordergrund | – für alle Grundstücks- und Gebäudearten (Liegenschaften) auch mit Rechten und Belastungen sowie grundstücksgleichen Rechten – ausführliche Lagebeschreibung – ausführliche Beschreibung der Bauteile und Gebäudebestandteile und Außenanlagen – ausführliche Fotodokumentation Für wen ist das Vollgutachten notwendig? Das Vollgutachten sollte gerichtsfest verwertbar sein und zur Vorlage bei Ämtern (Gerichte und Finanzämtern) dienen. Besonders wenn es z. B. um Betreuungsangelegenheiten, Nachlassverfahren oder um strittige Scheidungen geht, ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens anzuraten, da es in diesen Fällen oftmals zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. |
Festpreis: pauschal 750,- EUR (brutto) Notwendige Unterlagen liegen vor. Fehlende Unterlagen können von mir gegen eine Gebühr eingeholt werden. | Art und Zustand der Immobilie sind ausschlaggebend. Meine Honorartabelle wird Ihnen einen Überblick im Voraus ermöglichen. Transparenz ist wichtig! Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot! |

Dipl Oec. Anke Immel
DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1
Standard Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser